Dienstag, 27. August 2013

Presseerklärung der Klinik zum Bericht in „Spiegel Online“: Harte Methoden in der Psychiatrie: 25 Stunden gefesselt


Zu den in dem Artikel erhobenen Vorwürfen erscheinen uns folgende Anmerkungen wichtig:

1. „Gegen meinen Willen“ wegen eines „dummen Missverständnis“ in der Psychiatrie:

Dazu  teilt  das  Opfer  des  damaligen  Angriffs  (lt.  Gerichtsurteil  „vorsätzliche Körperverletzung“) von Frau Haslbauer in einem Brief Folgendes mit:

„Zu Ihrem Schreiben … ist zu sagen, dass es bei einem „kleinen Missverständnis“ weder zu einer Anzeige meinerseits, noch zu einer Gerichtsverhandlung gekommen wäre.

So aber war es über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren eine Mischung von Terror und Stalking. Der Gedanke an Frau  Haslbauer  erweckt  Ekel (wegen der Spuck-attacken), Beklemmung und Panik – auch heute noch. Mein Leben war so eingeschränkt, dass ich nur mehr in männlicher Begleitung auf die Straße gehen konnte.

Frau Haslbauer hat nie akzeptiert, dass wir stets nur unsere Ruhe vor ihr haben wollten. Spuckattacken ohne  Ende,  gebrochene  Nase  einer  Mitbewohnerin,  Terror und Stalking begleiteten uns bis zu ihrer Einweisung im Jahr 2007.

Nur langsam kamen mein Mann und ich etwas zur Ruhe, jedoch verbunden mit der Angst, dass sie plötzlich wieder dastehen und uns schikanieren könnte im Stalkerstil.

Natürlich beschäftigt mich die Frage, wie gesund Frau Haslbauer heute ist; denn sofern sich in ihrem Denken nichts geändert hat, ist das Gefahrenpotential noch gestiegen. Sie macht dann nicht ihre Krankheit, sondern mich für ihre Unterbringung verantwortlich und umso größer ist die Gefahr die von ihr ausgeht.

Sie können sich bestimmt vorstellen, wie sehr mich diese mögliche Sachlage belastet. Ich habe umfangreiche  Unterlagen  aus  den  „Horror-Jahren“ um und mit Frau Haslbauer gesammelt, die ich ggf. in Fotokopie zur Verfügung stellen kann“.

2. Was geschah am Donnerstag 8. August 2013?
Aus der Dokumentation der Klinik:

„08.08.2013: Frau Haslbauer kam um 8.15 Uhr ans Dienstzimmer und wollte vier Besuche anmelden. Herr A. hat den Anwaltsbesuch eingetragen und Frau H. gebeten, die anderen drei Besuche zu notieren und diese an ihn weiterzugeben.

Frau H. kommentierte dies mit „das ist Deine Aufgabe, Du Arsch, ich mach gar nichts“. Der im Dienstzimmer anwesende Psychologe  bat  Frau  H., den  Anweisungen des  Personals nachzukommen und die Dienstzimmertüre zu schließen. Frau H. stellte demonstrativ ihren Fuß in die Tür, so dass diese nicht geschlossen werden konnte. Frau H. wurde aufgefordert, ins Zimmer zu gehen.

Dies war  erforderlich,  weil  die Patientin  bedrohlich  erschien.  Frau H. weigerte sich, ins Zimmer  zu  gehen  und wurde deshalb  ins  Zimmer begleitet.  Patientin  hat  mit  tätlicher Gegenwehr versucht, zu verhindern, dass sie ins Zimmer gebracht wird. Frau H. ließ sich auf den Boden gleiten.  Frau H. tritt auf dem Boden liegend mit dem freien Bein gezielt in Richtung Intimbereich von Herrn A..

Mit dem zweiten Bein trat die Patientin wiederholt im Wechsel  mehrmals  in  Richtung  Intimbereich.  Wegen akuter  Fremdgefährlichkeit wurde Alarm  ausgelöst und  Frau  H.  bis zum Eintreffen der zu Hilfe  kommenden  Kollegen  im
Zimmer auf dem Boden festgehalten.

Bei anhaltender Fremdgefährdung wurde Frau H. mit erhöhtem Personalbedarf mechanisch beschränkt. Die Gurtbereiche wurden mehrmals durch verschiedene Pflegepersonen auf „Strenge“ untersucht und es passte an allen Extremitäten je locker ein Finger durch.
Frau H. wurde mit dem Fixierbett ins Isolationszimmer geschoben und bds. Bettgitter angebracht. Frau H. drohte während der Maßnahme laut und mehrfach Herrn A. „das bekommst Du zurück, Du blöde Sau“.

3. „In dem kameraüberwachten Raum ist die 57-Jährige sich selbst überlasen – ohne ihre Brille, ohne Nahrung. Haslbauer schreit, hat Durst und Hunger. Ihre Hilferufe seien ignoriert worden, sagt sie“.

Die Fixierungsmaßnahme wurde (entsprechend unseren „Richtlinien“) stündlich kontrolliert. Dabei fand persönlicher Kontakt zur Patientin statt. Nachfragen (auch zur Einschätzung der evtl. weiter bestehenden Gefährlichkeit) wurden (wie dokumentiert) von Frau H. nicht oder mit Beschimpfungen beantwortet.

Ein um 11.45  Uhr angebotenes  Mittagessen wurde gezielt nach dem  Pflegepersonal geworfen. Ein um 18 Uhr angebotenes Abendessen nicht eingenommen.

Die  „Strenge“ der  Fixiergurte  wurde  kontrolliert,  es  wurde  mit  Watte  unterpolstert und „Spielraum“ gegeben, den Frau H. allerdings dazu genutzt hat, sich ab 6 Uhr morgens (durch beharrliches „Wetzen“ die Hautrötungen zuzufügen, die Herr Rechtsanwalt Ahmed dann als „komplette Druckstellen“ interpretiert hat.

Nicht zutreffend ist die Behauptung, Frau Haslbauer habe nicht geschlafen. Von 1 Uhr bis 3 Uhr und von 4 Uhr bis 4.50 Uhr ist „Schlaf“ dokumentiert. Ein – wegen beklagter Schmerzen – um 23.30 Uhr angebotenes Schmerzmittel wurde von Frau H. abgelehnt.

4. „In 25 Stunden der Vollfixierung nässt sich Frau Haslbauer fünfmal ein. Weder Kleidung noch Bettbezug werden gewechselt.“

Wie aus dem Fixierungsprotokoll hervorgeht, hat Frau Haslbauer zu keinem Zeitpunkt bei den stündlichen Kontrollen darauf aufmerksam gemacht, dass sie zur Toilette wollte.

Als Frau Haslbauer um 6.30 Uhr (am 09.08.2013) ruft, sie wolle etwas Trinken, wurde sie von Frau S. gefragt, ob „mit oder ohne Sprudel“.

Antwort: „Ist mir doch scheißegal“, worauf Frau Haslbauer erneut einen Becher mit Wasser

Gegen 7.45 Uhr wurde beobachtet, wie die Patientin ihre beiden Handgelenke massiv in die Matratze drückte und die Handgelenke in den Fixiergurten „wetzte“, um so eine Hautrötung und –schwellung hervorzurufen.

Um 8.15 Uhr schrie Frau Haslbauer nach Frühstück. Sie wurde befragt, was sie wollte und erhielt  auf  Wunsch  einen  Becher  Kaffee  und  eine  Semmel  mit  Butter,  anschließend „Nachschlag“ in Form einer weiteren Semmel und Kaffee.

Nachdem  zu  diesem  Zeitpunkt  eine  Beruhigung  eingetreten  war  und  keine  weitere Gefährlichkeit bestand, konnte die Fixierung beendet werden.

Nach der Abfixierung (9.30 Uhr) fiel auf, dass Frau Haslbauer in das Bett uriniert hatte. Safetex und Bettlaken waren nass. Vom Nachtdienst wurde übergeben, dass die Patientin sich zu keinem Zeitpunkt bzgl. „Wasser lassen“ gemeldet hatte.
Es fiel auf, dass die Patientin trotz Wattierung der Arm- und Fußgelenke an den Armgelenken durch das Drehen und Wetzen der Arme im Fixiergurt gerötet war.

Zusammenfassend ergibt sich:
Aufgrund des körperlich aggressiven (körperverletzenden) Verhaltens von Frau Haslbauer war eine vorübergehende Fixierung aus Sicht der Klinik unumgänglich, da bereits früher Versuche der verbalen De-Eskalation keine Wirkung gezeigt hatten.

Während der gesamten Zeit der Fixierung erfolgten stündliche Kontrollen, bei denen Frau Haslbauer  nach ihren Bedürfnissen  befragt  wurde und sowohl  Essen wie  auch Trinken angeboten bekam.
Die „Fesseln“ wurden ausdrücklich nicht streng angelegt, um Stauungen zu vermeiden. Trotz entsprechender Wattierung der Gelenke hat es Frau Haslbauer durch (und beobachtetes und dokumentiertes) „Reiben und Wetzen“ geschafft, eine Rötung und Schwellung der Haut zu erzeugen, die Herr Rechtsanwalt  Ahmed als „komplette Druckstellen“ interpretiert.

Auf das Bedürfnis, Wasser zu lassen hat Frau Haslbauer zu keinem Zeitpunkt aufmerksam gemacht. Sonst wäre ihr selbstverständlich die Möglichkeit dazu geboten, bzw. ihr frische Wäsche angeboten worden.

Frau  Haslbauer  ist  nicht  wegen  „Beschimpfungen“  fixiert  worden,  sondern  weil  sie  der Aufforderung des Personals, in ihr Zimmer zu gehen, körperlichen (und körperverletzenden) Widerstand entgegengesetzt hat. Nachdem auch eine forensische Klinik kein „rechtsfreier Raum“ ist, De-Eskalationsmaßnahmen bei Frau Haslbauer auch zu früheren Zeitpunkten keine  Wirkung  gezeigt  haben,  war  –  unter  den  gegebenen  Umständen  –  eine vorübergehende Fixierungsmaßnahme unumgänglich.
Für die Dauer der Fixierung war Frau Haslbauer (die in der Zeit bis zum nächsten Morgen keine Bereitschaft erkennen ließ, von ihrem aggressiven Verhalten abzulassen) selbst verantwortlich.

Prof. Dr. med. M. Dose
Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Ärztlicher Direktor

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen