Wäre es ein Spiel, könnten wir eine Freude an all den Varianten haben.
Nun soll Bayreuth neu entscheiden, und es wird spannend, ob sie sich an deutschem recht oder an ihren alten Gewohnheiten orientieren.
Gustl hatte sich nicht jeder Begutachtung verweigert, wie Merk behauptete, sondern hatte nach schlechten Erfahrungen Bedingungen gestellt: Rechtsbeistand, Aufzeichnung, Terminvereinbarung.
Kröber wollte ihn unvorbereitet treffen, die Anstalt hatte den Termin verschwiegen.
Zum Glück hat Gustl die Nerven in dem ganzen Geschehen, fühlt sich durch Mahnwachen, Presseberichte, Buchvorstellungen und persönliche Anteilnahme gestärkt und lässt herzlich grüßen.
Die Justiz führt ihre Kunststückchen vor und zeigt uns, wie sie mit ihrem internen Latein aus Abkürzungen, Instanzen, Zuständigkeiten und Abgrenzungen ihr altes Spiel beherrscht und auf Kosten der Menschen betreibt,
und entweder lernen wir den ganzen Kram und Latein, oder wir sorgen für eine neue Rechtssprechung, die einer Demokratie und einem durchschnittlichen Bürgerverständnis entspricht.
Schöffen und Beisitzer sind ein altes Modell, das den Übergang gestalten sollte, aber der schlechte und oft arrogante Umgang mit den Laienrichtern hat jede Verbesserung unterlaufen.
Auch die Gutachterei braucht keine Götter in Weiß, an die so wie so nur noch wenige naive glauben, es braucht konkrete Anhaltspunkte. Die liegen bei Gustl in keinem Fall beweisbar vor, die Auflistung des Schandurteils (mit handwerklichen Fehlern, räumt der Richter ein) ist öffentlich zu lesen Urteil
von 2006-08-08: Untertext: Ich will dich wegsperren.
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