Die Wanderung begann schon 1984: Führende Figuren der DDR wanderten in den Westen und wurden im Kalten Krieg dankbar als Dissidenten aufgenommen. Eine schöne Eingliederung zeigt der nunmehrige Bayreuther Anstaltsleiter und neurologische Facharzt dipl.med und Dr? Leipziger.

Die Doktorarbeit ist aus den diversen Archiven verschwunden, denn dort sollte ein Lebenslauf stehen. Der beginnt nun, bei einem Geburtsdatum von 1953, im Jahr 1991. In der damals für die Klinik neu erstellten Zusammenstellung der Diagnosen nach neuen Schlüsseln finden sich auch diverse nicht zitierte Textstellen, was nun die Uni Ulm, wo sein netter Doktorvater lehrte, klären muss.

Das wäre alles kein Problem, wenn nicht die alte Arbeitsweise geblieben wäre: Als Gutachter vom befangenen Dr. Wörthmüller vorgeschlagen, mit dem immer noch jene Frau Dr. Krach im Erlangener Klinikum arbeitet, die jene erste dienliche Beurteilung über Gustl Mollath geschrieben hatte, und der damaligen Gattin zur weiteren Verwendung gab: Von der Ärztekammer gerügt? Weiße Krähen?

Dr. Leipziger rief den (ersten) Richter Eberl an, die Gewalt-Vorwürfe von 2001 würden für eine Einweisung 2005 nicht ausreichen, ob er nicht aktuellere Straftaten anzubieten hätte. Darauf konstruierte die Erlenstegener Wache die Reifenstechereien, die weder sonstigen Polizeiprotokollen, noch Presseberichten zu entnehmen sind:

Gerhard Mesenich: Reifenwahn - ingenieurwissenschaftliche Analyse, 2.Teile im Fall Gustl F. Mollath.
 
Musste auch keiner Überprüfung standhalten, wie das Attest-Fax:

Eine lächerliche Summierung, die Richter Brixner (oder Berichterstatterin Heinemann?) dann in einem schwafeligen Urteil zu besonderer Heimtücke aufblies - nicht wissend, dass die Luft bei einer Reifenverletzung schlagartig entweicht.

Darauf konnte nun Dr. Leipziger seinen Wahn konstruieren, in den er auch den befangenen Dr. Wörthmüller aufnahm, die Befangenheit verschwieg er aber lieber ... und die sonstige Zerlegung des Gutachtens findet sich hier.

Weitere Leipziger-Taten:

                        http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm
Wer Befunde frisiert gehört eigentlich angeklagt und als Gutachter dauerhaft entsorgt - Zur neuen Stellungnahme Dr. Leipzigers [Telepolis 30.3.13]
Dr. Leipziger hat wahrscheinlich eine Stellungnahme zur Frage weiterer Unterbringung nach  § 67e StGB abgegeben. Auf seine Meinung sollte es aber nicht weiter ankommen, zumal ja ohnehin klar ist, dass er sich als forensischer Gutachter im Fall Mollath vollkommen disqualifiziert hat, ebenso wie die seine "Gut"achten "kontrollierenden und prüfenden" Richter. Seine Fehlerliste ist lang, ich bin bei einfacher Zählung bei seinem entscheidenden "Gut"achten vom 25.7. 2005 auf 41 Fehler gekommen, darunter viele schwere, von denen jeder für sich allein es unbrauchbar macht. Ich nehme an, er bleibt aus juristischen Gründen bei seiner hanebüchenen „Haltung“ -  bis zum bitteren Ende. Wer Befunde frisiert – das kommt mir so ähnlich vor wie Urkundenfälschung (wie beurteilen dies JuristInnen?)  - gehört eigentlich angeklagt und wenigstens als "Gut"achter dauerhaft entsorgt. Aber vielleicht kommt das ja noch, wenn die nicht-bayerische Mollath-Justiz sich der Sache annimmt.