Donnerstag, 5. September 2013

Ist Psychiatrie-Recht in Deutschland noch zu reformieren? Wer kann es anfangen? Die Rückschritte der "geistig-moralischen Wende" seit Kohl's Schwargeld

Die »Initiative zur Reform der Unterbringung und gesetzlichen Betreuung psychisch Kranker« fordert im Hinblick auf die Verpflichtung der staatlichen Gewalt zum Schutz der Würde des Menschen gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG und der damit verbundenen Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Verfassungsgrundsätze folgende Änderungen im Umgang mit von der Unterbringung und gesetzlichen Betreuung gegenwärtig und zukünftig Betroffenen: http://psychreform.de/Willkommen

Solche Sätze verstehen nur Anwälte.

Menschen würden schreiben: 

Menschenrechte und die Würde des Menschen haben auch für Kranke zu gelten.

Die Mitarbeitenden in den Berufen: Was ist ihr Berufsethos, ihr Selbstverständnis?
Können sie sich bessere Arbeits- und Lebensbedingungen vorstellen?

Die Verbände der Betroffenen (viele sind nach einer Psychiatrie-Erfahruung auch wieder gesund, was selten mit-gedacht wird) und deren Angehörigen

Die Beratungs- und Beschwerdestellen

Die Krankenkassen und ihre Planenden

Die Bundesorganisationen der Ärzte und Kliniken, deren Anwälte und Lobbyisten ...


http://www.zwangspsychiatrie.de

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