Presseerklärung
Stellungnahme vom Zusammenschluss Bayerischer Bildungsinitiativen (zbb e.V.) wegen der Spenden für Gustl Mollath
korrigierte Fassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir
versuchen hiermit, in all der Hektik, die entstanden ist und die uns
betroffen und erschrocken macht, einen Beitrag zur Klärung zu leisten.
Wie kam der ZBB e.V. zum Spendenkonto?
Beim
ersten Verein, dem GEP, war beim Unterstützerkreis die Sorge, dass es
evtl. vorkommen könnte, dass Spenden für Gustl Mollath, die nicht
explizit mit diesem Spendenvermerk versehen werden, dort nicht richtig
zugeordnet werden könnten. Darauf fragte der Unterstützerkreis unter
anderen auch unseren Verein, ob es möglich wäre, ein Konto für die
Spendensammlung für Gustl Mollath einzurichten.
Das
sagten wir auch deshalb zu, weil der ZBB e.V., dessen Ziel es ist, ein
Forum für aktuelle Themen zu bieten, sich seit Jahren auch für seelische
Gesundheit und forensischen Psychiatrie engagiert. Er hat im Projekt
Psychiatrie-Politik zu der Zeit Konferenzen, Fortbildungsveranstaltungen
mit organisiert, eine Sendereihe im Rundfunk dazu durchgeführt und war
gerade bei der Vorbereitung eines Symposions mit renommierten
Referenten.
Der
vom Unterstützerkreis erbetenen Verwendung unseres Kontos wurde aus
Solidarität zugestimmt, aus keinen anderen Gründen. Und der Aufruf zur
Spendensammlung ging vom Unterstützerkreis aus, nicht vom ZBB e.V. Die
ganze Arbeit des Verbuchens etc. hatte Fritz Letsch, Vorstand und
Buchhalter im ZBB e.V., ehrenamtlich übernommen. Ein Teil der Spenden,
erst 600, dann 5000 Euro, wurde - in Absprache mit Herrn Mollath - an
seine Anwältin gezahlt, die ja schon fast zwei Jahre ohne angemessenes
Honorar für Herrn Mollath tätig gewesen war, darüber hinaus den ZBB e.V.
im Projekt Psychiatrie Politik beraten hatte.
Das war im Sinn der Aktion, die ja zunächst auf nichts anderes gerichtet war als auf die Freilassung von Herrn Mollath sowie ähnlich Internierter und geschah mit seinem Einverständnis.
Das war im Sinn der Aktion, die ja zunächst auf nichts anderes gerichtet war als auf die Freilassung von Herrn Mollath sowie ähnlich Internierter und geschah mit seinem Einverständnis.
Nachdem
Herr Mollath in Freiheit war, hat sich die Situation wesentlich
geändert. Es wurde erwogen, mit einem Dienstvertrag die Spenden Herrn
Mollath direkt zukommen zu lassen.
Das juristische Detail: Der ZBB e.V. ist laut Satzung zwar gemeinnützig, aber nur mit dem Zweck "Volksbildung" , jedoch nicht mildtätig (wie auch nicht kirchlich – das sind die Kriterien für die Spendenfähigkeit). Und deshalb ist er nicht berechtigt, Spenden an eine natürliche Person direkt auszuzahlen.
Das war Ende 2012, als das Konto beim ZBB e.V. eingerichtet wurde, nicht als Problematik im Vordergrund, weder vom Verein noch vom Unterstützerkreis. Alle, auch Herr Letsch, hatten nur im Sinn, die Aktionen für die Freilassung zu unterstützen und zu begleiten.
Das juristische Detail: Der ZBB e.V. ist laut Satzung zwar gemeinnützig, aber nur mit dem Zweck "Volksbildung" , jedoch nicht mildtätig (wie auch nicht kirchlich – das sind die Kriterien für die Spendenfähigkeit). Und deshalb ist er nicht berechtigt, Spenden an eine natürliche Person direkt auszuzahlen.
Das war Ende 2012, als das Konto beim ZBB e.V. eingerichtet wurde, nicht als Problematik im Vordergrund, weder vom Verein noch vom Unterstützerkreis. Alle, auch Herr Letsch, hatten nur im Sinn, die Aktionen für die Freilassung zu unterstützen und zu begleiten.
Wie kam's zu dem Angebot, an Bildung mitzuwirken?
Schon
bald nach seiner Freilassung sprach Gustl Mollath in öffentlichen
Interviews davon, dass er seine Erfahrungen in der Forensik öffentlich
machen wolle; es gehe ihm nicht nur um seine Person, sondern er wolle
(möglicherweise in einem Buch) die Öffentlichkeit informieren, was einem
in diesem Land passieren kann; die Forensik sei die Hölle auf Erden,
und die solle niemand erleiden. Weil der ZBB e.V. mit dieser Thematik
ohnehin befasst war, entstand die Idee, Gustl Mollath das Angebot zu
machen, er könne hier ein Forum finden für seine Absicht.
So
könnte er – ohne dass eine Transferaktion über einen anderen Verein
angekurbelt werden müsste – und ohne jedwede Betrugsabsicht von
irgendwem – das Geld legitim erhalten. Konnten wir nach den bereits da
und dort stattfindenden öffentlichen Auftritten nicht davon ausgehen,
Herr Mollath könnte unser – wenn auch zunächst ungewöhnlich anmutendes –
Angebot interessieren und damit ein win-win-Projekt ins Leben gerufen
werden? Er würde sein Geld und gleichzeitig von uns ein Forum für seine
Aufklärungstätigkeit gestellt bekommen.
Dieses
Angebot hat ihm Herr Letsch unterbreitet – leider zur falschen Zeit und
am falschen Ort, ohne vorherige ausführliche Erklärung der Idee. Dieses
übereilte Ansinnen löste bei Herrn Mollath möglicherweise den Verdacht
aus, das sei ein unsauberes Angebot, vielleicht eine erneute Falle, ihn
hereinzulegen. Wenig später machte sich Herr Dr. Strate die (zunächst
verständliche) Irritation zu eigen – und macht nun eine scharfe Waffe
daraus: eine mediale Verleumdungskampagne, die das Bemühen vieler
Freunde und Unterstützer von Herrn Mollath ins giftige Gegenteil
verkehrt.
Gegenwärtig
bemühen wir uns um die Erledigung der Spendenangelegenheit. Wir denken
an an einen Verein mit dem Zweck "mildtätig", der das Vertrauen von
Gustl Mollath besitzt. Dahin könnten die gut 20.000 €, die sich auf dem
Konto des ZBB e.V. befinden, überwiesen werden.
Noch kurz zur Information:
Der
ZBB e.V. ist seit über 30 Jahren tätig. Hauptarbeitsbereich ist, wie
gesagt, die Bildungsarbeit (u.a. nachhaltige Entwicklung, kritische
Pädagogik und auch seelische Gesundheit) Mit allen Geldgebern hat es in
all diesen Jahren keine Beanstandungen gegeben, auch die laufend statt
findenden Prüfungen des Finanzamtes für Körperschaften verliefen ohne
Probleme.
Der
Stimmungs-Umschwung von Herrn Mollath irritiert uns und lässt uns
fragen: aus welchen Gründen hat er sich von seiner Anwältin getrennt,
die sich Monat für Monat für ihn eingesetzt hat – und wie kommt er dazu,
seine Unterstützer, zu denen auch Herr Letsch gehört, solchermaßen
anschwärzen und verleumden zu lassen? Und welche Interessen stehen
dahinter, wenn ein Anwalt in dieser Form agiert und das in der
Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens.
Außerdem sehen wir uns genötigt, Anzeige zu erstatten (üble Nachrede nach § 186 StGB).
München, 23.10.2013 Vorstand ZBB e.V. VR München 12020