Freitag, 10. Januar 2014

Der ausführliche Einstellungsbescheid auf zwei Seiten ging nur an die Kläger: Wie die Spenden an Gustl Mollath rechtmässig gesammelt wurden + Hamburger Anmaßungen

Der ausführliche Einstellungsbescheid auf zwei Seiten ging nur an die Kläger: 
 Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München vom 30.12.2013 zu den Spenden für Gustl Mollath
( PDF Download 2 Seiten)

wie manche vielleicht in der Presse mitbekommen haben, arbeiten wir im zbb e.V. seit eineinhalb Jahren an den Themen Psychiatrie und Politik, konkret zuerst am Fall Mollath und der Öffentlichkeitsarbeit dazu,
dann an weiteren Psychiatrie-Fällen und der entmündigenden Zwangsstruktur ,
die vor allem in Ländergesetzen gegen die Bundesrechtssprechung verteidigt wird.
Legislatives Theater kann man es noch nicht nennen, die Themen sind sehr tabuisiert, und ein Theater findet bis heute vor allem in den Gerichtssälen statt.

Da kann schon mal eine Falschbeschuldigung zur eigenen öffentlichen Darstellung dazwischen sein, eine Kampagne gegen "selbsternannte" Unterstützer: Wer ernennt Unterstützer offiziell? Ein aufgesprungener Staranwalt?

Die wirklichen Grundlagen für die Befreiung Gustl Mollaths haben Leute wie Dr. Wilhelm Schlötterer mit "Macht und Mißbrauch" und "Wahn und Willkür" geschaffen, die Leute, die in zäher Kleinarbeit die Öffentlichkeit herstellten, wie die Krimi-schreibende Staatsanwältin a.D. Gabriele Wolff, die viele der Hintergründe aufbereitete,
nur der Bundesanwalt Kleine-Cosack war in der Lage, beim Verfassungsgericht eine Beschwerde einzubringen, die schließlich sogar eine Justizministerin bewegte.

im Opablog.net weiterlesen .... und dort unter aktuellen Themen die neuen Hamburger Übergriffe

Sonntag, 5. Januar 2014

Böswillige Unterstellungen und rufschädigende Behauptungen haben keinen Bestand: Ermittlungsverfahren eingestellt. Gustl Mollath hat auch schon Geld erhalten.

Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Dr. Wagner am 30.12.2013

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Steuerhinterziehung



... habe ich mit Verfügung vom 16.12.2013 folgende Entscheidung getroffen:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Die in der gesamten bundesweiten Presse und über dpa verbreiteten Behauptungen eines "Staranwalts" mit rufschädigenden Ausführungen, von einem Jazzbar-Besitzer auch im Internet weiterverbreitet, haben sich mit Hilfe des Finanzamt für Körperschaften als haltlos erwiesen.

Gustl Mollath hatte sich von seinem STAR-Anwalt einreden lassen, ich / wir würden ihn betrügen und Steuern hinterziehen, und er würde sich damit schuldig machen, auf meinen Vorschlag einzugehen,