Sonntag, 5. Januar 2014

Böswillige Unterstellungen und rufschädigende Behauptungen haben keinen Bestand: Ermittlungsverfahren eingestellt. Gustl Mollath hat auch schon Geld erhalten.

Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Dr. Wagner am 30.12.2013

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Steuerhinterziehung



... habe ich mit Verfügung vom 16.12.2013 folgende Entscheidung getroffen:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Die in der gesamten bundesweiten Presse und über dpa verbreiteten Behauptungen eines "Staranwalts" mit rufschädigenden Ausführungen, von einem Jazzbar-Besitzer auch im Internet weiterverbreitet, haben sich mit Hilfe des Finanzamt für Körperschaften als haltlos erwiesen.

Gustl Mollath hatte sich von seinem STAR-Anwalt einreden lassen, ich / wir würden ihn betrügen und Steuern hinterziehen, und er würde sich damit schuldig machen, auf meinen Vorschlag einzugehen, 

 

Aus der damaligen Mail an die Spendenden: 

Er hat die ersten Auszahlungen durch Vorstände des zbb e.V. bekommen, und in den nächsten Tagen geht ein Brief an die Spendenden mit Adress-Angaben über 200 Euro: Spendenquittung oder Bar-Auszahlung?

Sie (als Spender) können sich jeweils entscheiden, ob sie eine steuerabzugsfähige Quittung haben wollen, dann wird die jeweilige Summe mit Gustl Mollath's Einverständnis an gemeinnützige Vereine oder für die Vereinszwecke verwendet,
oder sie verzichten darauf und wir zahlen ihm mit Einverständnis des Finanzamt das Geld bar aus.

Was der Zweck der Anzeige war? Es soll keine "selbsternannten" Unterstützer außer dem Großen und Einzigen geben ... Götter sind immer schon eifersüchtig.

Strafbarkeit wegen Nötigung oder Erpressung – dies vertreten jedenfalls zwei Berliner Rechtsanwälte in ihrer lesenswerten Strafanzeige (PDF-Datei).

Die Geschichte der Befreiung von Gustl Mollath werden aber andere schreiben, die Hollywood-Version, Version, mit Maschmeyer erträumt, kam dann doch nicht, eher zusammen-gestoppelte Filme, die jeweils die Banken-Frage weg ließen, weil die StaatsreGierung dabei immer schlecht weg gekommen wäre: 

Einschließlich ihrer Verantwortung und ihrem Sitz in der Hypo-Vereinsbank, ihrem Wissen um die Schwarzgeld-Transfers ...

Mehr als ein Bayrischer Bankenskandal - Elisabeth Voß in der Contraste http://www.contraste.org

"Der BGH hat es als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich angesehen, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Rechtsanwalt mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen habe, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen